Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO tritt am 25.05.2018 nach zwei Jahren Übergangszeit in Kraft. Viele Unternehmer sind erst in letzter Zeit aufmerksam geworden und jetzt dabei, ihre Webseite und die Unternehmensabläufe auf das Datenschutzrecht anzupassen.

Notwendige Anpassungen gemäß der DSGVO

Webseite

Die Datenschutzerklärung muss in jedem Fall angepasst werden. Zukünftig sind sehr ausführliche Informationen zu sämtlichen Funktionen der Webseite nötig. Hier ist die Zusammenarbeit mit dem Ersteller der Webseite gefragt, denn wer kennt schon alle technischen Einzelheiten der Webseite. Es ist auch ein guter Zeitpunkt alle verwendeten Plugins und Tools auf den Prüfstand zu stellen und aufzuräumen.

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Verarbeitungsverzeichnis

Hinter den Kulissen

Zusätzlich zu den Anpassungen auf der Webseite sind die unterschiedlichen Tätigkeiten im Unternehmen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden zu sammeln und zu dokumentieren. Die Dokumentation kann mithilfe von Checklisten oder in eigenen Worten erfolgen. Die für jede einzelne Tätigkeit erstellte Dokumentation ist jeweils ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.

Diese Verarbeitungsverzeichnisse sind interne Dokumente. Durch sie ist der Unternehmer im Falle einer Prüfung durch die Datenschutzbehörde oder bei Streit mit einem Kunden in der Lage, den von ihm geforderte Nachweis zu erbringen, dass die Datenschutzgrundverordnung eingehalten wird.

Verarbeitungstätigkeiten im Unternehmen sind beispielsweise:

natürlich die Kerntätigkeit (z.B. online Beratung), die Webseite, Marketingmaßnahmen, Personalmanagement, Finanzbuchhaltung, Kommunikation mit Kunden, Newsletter und online Marketing Werkzeuge (Google Adwords, Facebook Pixel)

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen wer im Unternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten hat.

Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung durch Dritte z.B. den Webseiten Provider, E-Mail Marketing Dienstleister oder Freelancer:

Hier werden entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge gefordert, die es bei den einzelnen Dienstleistern gibt oder die man gegebenenfalls selbst für die eigenen freien Mitarbeiter erstellen muss.

Prüfen und Aufräumen ist ein guter Tipp auch für die Abläufe im Unternehmen und Zugriffsrechte von Mitarbeitern und Freelancern

Diese Arbeiten hinter den Kulissen sind aufwändig und sollten bis zum 25.05.2018 abgeschlossen oder zumindest begonnen sein.

Wie Sie die Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 rechtssicher für Ihr Solo Unternehmen umsetzen

VIP Begleitung zur Umsetzung

Das Beratungspaket für Solounternehmer mit persönlicher Betreuung und Umsetzungshilfen

Sind Sie verunsichert, weil Sie von allen Seiten von der Datenschutz Grundverordnung hören und noch keinen Plan haben, wie Sie die notwendigen Schritte für Ihr Unternehmen umsetzen können?

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Ansprechpartner für Ihre Fragen. Mit persönlicher Betreuung und Umsetzungshilfen können Sie die notwendigen Schritte wie die Anpassung der Datenschutzerklärung und die Erstellung der Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten schnell und rechtssicher erledigen. Ihre finanzielle Investition ist überschaubar, weil Sie ein Beratungspaket erhalten.

Ihre Vorteile durch ein DSGVO VIP Beratungspaket:

  • Sie ersparen sich Zeit raubende Internetrecherche.
  • Sie erledigen das nervende Thema Datenschutz Grundverordnung zügig und rechtssicher – statt ein monatelanges Projekt daraus zu machen.
  • Sie können sich schnell wieder auf Ihre Kernkompetenz und Ihre Kunden konzentrieren.

Mein Angebot:

Vor der Beauftragung biete ich ein unverbindliches Kennenlerngespräch an. So finden wir heraus, wie wir zusammen arbeiten können und welche Unterstützung Sie sich wünschen.

Vielleicht können Sie einige Punkte selbst erledigen und brauchen von mir nur ein Feedback.

Anhand Ihres konkreten Auftrags kann ich sagen, wie hoch Ihre finanzielle Investition ist.

Mein VIP Beratungsangebot zur DSGVO beinhaltet folgende Punkte, aus denen wir die für Sie passenden aussuchen werden:

  • eine Bestandsaufnahme über von Ihnen erhobenen und verarbeiteten Daten
  • Prüfung der Verträge über Auftragsverarbeitung
  • Gestaltung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung für Ihre Freelancer/ Team, das mit Kundendaten arbeitet
  • Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Überarbeitung der Datenschutzerklärung für die Webseite

Die Beratung erfolgt per Telefon. Wenn Sie in der Nähe von Mülheim an der Ruhr leben können wir uns gerne in meinem Büro treffen.

Rechtsberatung für „Selbermacher“

Machen Sie gerade einen Onlinekurs oder lesen Sie Literatur, um die DSGVO für Ihr Unternehmen umzusetzen? Haben Sie Fragen und fühlen sich unsicher, ob das was Sie erarbeiten für Ihr Unternehmen richtig und ausreichend ist?

In diesem Fall habe ich 2 Beratungsangebote für Sie:

Business-Check

Bei dem Business-Check beantworte ich Ihre Fragen zur Webseite, zu Ihren Verarbeitungsverzeichnissen, den Auftragsverarbeitungsverträge usw.

Ihre Investition:

620,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer
(insgesamt 737,80 €).

Webseiten-Check

Mit dem Webseiten-Check beantworte ich Ihre Fragen zur Webseite und prüfe, ob Impressum und Datenschutzerklärung in Ordnung sind.

Ihre Investition:

320,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer
(insgesamt 380,80 €)

Kennenlerngespräch

Für das Kennenlerngespräch können Sie mich unter der Telefonnummer 0208 / 305 62 96 anrufen oder Sie schreiben mir eine E-Mail an info@sg-freiberuflerrecht.de.