Scheinselbständigkeit

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Scheinselbständigkeit ist ein brandheißes Thema für selbständige Coachs, Trainer, IT-Berater oder Dienstleister, die als freie Mitarbeiter für andere Unternehmen tätig werden.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Ein Freelancer ist scheinselbstständig, wenn er derart in die Organisation des Auftraggebers eingebunden ist, etwa durch Weisungen hinsichtlich der Tätigkeit, Vorgaben zur Arbeitszeit und des Arbeitsortes, dass er tatsächlich ein Angestellter ist.

Warum ist das Thema brandheiß?

Scheinselbstständigkeit zu erkennen ist schwierig und kann für den Auftraggeber teuer werden, wenn sie erst nach einiger Zeit der Zusammenarbeit festgestellt wird. Der Auftraggeber wird zum Arbeitgeber und muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Wenn die Zusammenarbeit von Auftraggeber und Freelancer im Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle glücklicherweise als Selbständigkeit qualifiziert wird, kann sich für den Freelancer daraus eine weitere Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung anschließen. Im zweiten Schritt prüft die Behörde, ob der Freelancer rentenversicherungspflichtig ist. Dann geht es an das Portemonnaie des Freelancers.

Kennen Sie das auch?

Diese Frage höre ich von Freelancern und virtuellen Assistenten im Kennenlerngespräch:

  • Ein Auftraggeber verlangt von mir eine Bestätigung, dass ich selbstständig bin. Was kann ich tun?
  • Ein Auftraggeber will ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle durchführen. Was passierte da und was bedeutet das für mich?

Auftraggeber beschäftigen diese Fragen:

  • Der Betriebsprüfer will den Status eines Freelancers prüfen. Wie soll ich mich verhalten? Was kann mir passieren?
  • Ich arbeite mit Freelancern. Wie kann ich sicherstellen, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt und ich keine Beiträge zahlen muss?

So helfe ich Ihnen:

  • Wir schauen uns genau an, wie die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Freelancer ausgestaltet ist und wie sie gelebt wird.
  • Wir schätzen das finanzielle Risiko für den Fall ein, dass Sie als Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen.

Aus einer unklaren Situation wird ein klarer Sachverhalt und gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für ihr bestmögliches Ergebnis. Natürlich begleite ich Sie auch bei der Umsetzung.

So gehen Sie das Problem professionell an und sichern sich das gute Gefühl, dass alles geregelt ist. Sie haben einen Ansprechpartner und ersparen sich eine Zeit aufwändige Internetrecherche. Dann können Sie sich schnell wieder auf ihr eigenes Unternehmen konzentrieren und müssen keine Überraschungen fürchten.

Kennenlerngespräch

Sind Sie bereit, den Kopf frei zu bekommen? Wollen Sie Ihre nächsten Schritte entdecken? Dann lade ich Sie zu einem kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerngespräch ein.

Schreiben Sie mir per E-Mail an: info@sg-freiberuflerrecht.de